Die Abteilungen für Soziale Arbeit sind im Zuge der Neu-Formulierung der Standards entstanden und in jeder Anstalt etabliert. Sie koordinieren den gesamten Fachbereich der Sozialen Arbeit und sind der Ort, an dem alle konzeptionellen und operativen Belange der Sozialen Arbeit in der Justizvollzugsanstalt zusammenlaufen.
Der Abteilung Soziale Arbeit wird in der jeweiligen Justizvollzugsanstalt die umfassende Fachverantwortung für die Umsetzung der gesetzlichen Aufträge zur Resozialisierung und Reintegration der Gefangenen sowie für alle dazu gehörigen fachspezifischen Maßnahmen übertragen. Sie ist in diesem Zusammenhang für alle internen und externen fachlichen Anfragen erste Ansprechpartnerin und die Interessenvertretung der Sozialen Arbeit nach innen und außen.
Soziale Arbeit im Vollzug basiert fachlich und methodisch, neben der Gesetzesgrundlage und den Verwaltungsvorschriften, auf aktuell anerkannten Verfahren, aller relevanten wissenschaftlichen Disziplinen und den Standards der Sozialen Arbeit des Berliner Justizvollzugs. Durch ein Qualitätsmanagement wird die Umsetzung regelmäßig sichergestellt. Die Abteilungen sind damit selbst ein elementarer Teil der Standards und gleichermaßen für deren Qualitätsentwicklung und Sicherung verantwortlich.
Jeder Abteilung steht eine Leitung vor, zu deren Aufgaben zählen neben der strategischen Steuerung und Personalverantwortung auch die Abstimmung mit der Anstaltsleitung und anderen Fachdiensten, die an der Betreuung und Behandlung der Gefangenen beteiligt sind. Darüber hinaus unterstützt sie die Vollzugs- und Anstaltsleitung in der Auswahl und Einsatzkoordination von Mitarbeitenden des Sozialdienstes.
Die Aufgaben der Abteilungen Soziale Arbeit enthalten Kernbereiche, die in jeder Anstalt gleich sind. Hinzu kommt die fachliche Verantwortung für die Bereiche der Sozialen Arbeit, die die spezifischen Schwerpunkte hinsichtlich Unterbringungsform und Gefangenenstruktur der einzelnen Justizvollzugsanstalten ausmachen.
Zu den Kernaufgaben gehören
- die Koordination der Angebote zu Beratung und Behandlung und in diesem Zusammenhang auch die Kommunikation mit allen internen und externen Akteur:innen, wie den Freien Trägern, externen Behörden oder Ehrenamtlichen.
- die Koordinierung der Angebote zu Religion, Freizeit, Sport und Kultur
- die Gewährleistung des Übergangsmanagements
- die Einarbeitung neuer Mitarbeiter:innen und Praktikant:innen
- die Ermittlung des Fortbildungsbedarfes
- die Beteiligung an der Netzwerkarbeit
- die Beteiligung an der Öffentlichkeitsarbeit
- die Mitwirkung an der Ressourcenplanung
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