Übergangsmanagement |
Das Ziel von vollzuglichem Übergangsmanagement ist es, inhaftierte Menschen entsprechend ihrer individuellen Bedarfe bestmöglich in ihren Entlassungs- und Übergangsprozessen zu unterstützen und zu begleiten. Ein gelingendes Übergangsmanagement liegt dabei im persönlichen Interesse der Gefangenen. Es ist jedoch auch ein gesellschaftliches Anliegen, Menschen auf ein straffreies Leben vorzubereiten, sie sozial und beruflich zu integrieren, um so erneute Straffälligkeit zu verhindern.
Eine Entlassung aus der Haft ist auch geprägt durch den Übergang zwischen verschiedenen Systemen und Regelwerken. Die Wiedereingliederung straffälliger Menschen ist daher eine Gemeinschaftsaufgabe und erfordert die verbindliche Kooperation des Justizvollzugs mit externen Akteur:innen wie den Sozialen Diensten der Justiz, den Einrichtungen der Straffälligenhilfe, kommunalen Institutionen, sowie mit Bildungsträgern und Arbeitsmarktakteuren. Sie erfordert einen systematischen fallbezogenen und fallübergreifenden Ansatz von Behandlung, Beratung, Qualifizierung und Hilfe. Übergangsmanagement im Berliner Strafvollzug ist eine originäre Aufgabe der Sozialen Arbeit in den Justizvollzugsanstalten und beginnt bereits mit dem Tag der Inhaftierung. |
Netzwerkarbeit
Übergangsmanagement erfordert ein vernetztes und strategisches Vorgehen verschiedener Akteur:innen im Prozess der Wiedereingliederung. Es bedarf der Kooperation von Institutionen und einer engen Zusammenarbeit und systematischen Einbindung von externen Qualifizierungs-, Hilfe- und Beratungseinrichtungen, um den Prozess der Wiedereingliederung als gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe zu gestalten. Netzwerkarbeit bedarf der Entwicklung und Pflege von Kommunikationsstrukturen sowie der Herstellung von Arbeitsbündnissen innerhalb und außerhalb des Justizvollzuges.
Zusammenarbeit mit den Sozialen Diensten der Justiz – Gerichtshilfe und Bewährungshilfe
Übergangsberatung der Sozialen Dienste der Justiz
Um Übergänge vom stationären in das ambulante Setting künftig reibungsfreier zu gestalten und Übergaben zielorientiert vorzubereiten, konzentrieren der Sozialdienst der Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafanstalt gemeinsam mit den Sozialen Diensten der Justiz Ressourcen, damit die Expertise beider Fachdienste in den Prozess des Übergabe- und Übergangsmanagements zusammenfließen kann.
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Konkrete Eingliederungsplanung
Die konkrete Eingliederungsplanung setzt spätestens 1 Jahr vor dem voraussichtlichen Entlassungszeitpunkt ein und identifiziert einzelfallbezogen die Handlungsfelder, in denen eine systematische Soziale Arbeit im Sinne des Übergangsmanagements erforderlich ist.
Abschlussgespräch
Das Abschlussgespräch bietet den Gefangenen die Möglichkeit, gemeinsam mit den zuständigen Sozialarbeiter:innen den Vollzugsverlauf rückblickend zu reflektieren und zugleich unter Betrachtung der aktuellen persönlichen Situation der Gefangenen den Blick auf die Motivation für einen gelingenden Übergang in die Freiheit zu fokussieren.