Standards der Sozialen Arbeit
  • Start
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Suche

 

 

 

 

 

 

 

Willkommen

  • Die Standards der Sozialen Arbeit
  • Die Abteilungen für Soziale Arbeit in den Haftanstalten
  • Die Entstehung der Standards

Sicherung Fachlichkeit

  • Aktuelles
  • Fort- und Weiterbildung
  • Duales Studium Soziale Arbeit

Kernprozesse

  • Aufnahme der Gefangenen
  • Betreuung, Beratung und Behandlung
  • Übergangsmanagement

Personalverantwortung

  • Fachvorgesetztenrolle
  • Einarbeitung neuer Sozialarbeiter:innen
  • Anleitung von Praktikant:innen

Fachdiskurs

  • Essay von Prof. Dr. Lindenberg
  • Fachliteratur

 

Übergangsmanagement 

Das Ziel von vollzuglichem Übergangsmanagement ist es, inhaftierte Menschen entsprechend ihrer individuellen Bedarfe bestmöglich in ihren Entlassungs- und Übergangsprozessen zu unterstützen und zu begleiten. Ein gelingendes Übergangsmanagement liegt dabei im persönlichen Interesse der Gefangenen. Es ist jedoch auch ein gesellschaftliches Anliegen, Menschen auf ein straffreies Leben vorzubereiten, sie sozial und beruflich zu integrieren, um so erneute Straffälligkeit zu verhindern.

Eine Entlassung aus der Haft ist auch geprägt durch den Übergang zwischen verschiedenen Systemen und Regelwerken. Die Wiedereingliederung straffälliger Menschen ist daher eine Gemeinschaftsaufgabe und erfordert die verbindliche Kooperation des Justizvollzugs mit externen Akteur:innen wie den Sozialen Diensten der Justiz, den Einrichtungen der Straffälligenhilfe, kommunalen Institutionen, sowie mit Bildungsträgern und Arbeitsmarktakteuren. Sie erfordert einen systematischen fallbezogenen und fallübergreifenden Ansatz von Behandlung, Beratung, Qualifizierung und Hilfe.

Übergangsmanagement im Berliner Strafvollzug ist eine originäre Aufgabe der Sozialen Arbeit in den Justizvollzugsanstalten und beginnt bereits mit dem Tag der Inhaftierung.

Netzwerkarbeit

Übergangsmanagement erfordert ein vernetztes und strategisches Vorgehen verschiedener Akteur:innen im Prozess der Wiedereingliederung. Es bedarf der Kooperation von Institutionen und einer engen Zusammenarbeit und systematischen Einbindung von externen Qualifizierungs-, Hilfe- und Beratungseinrichtungen, um den Prozess der Wiedereingliederung als gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe zu gestalten. Netzwerkarbeit bedarf der Entwicklung und Pflege von Kommunikationsstrukturen sowie der Herstellung von Arbeitsbündnissen innerhalb und außerhalb des Justizvollzuges.

Weiterlesen: Netzwerkarbeit

Konkrete Eingliederungsplanung

Die konkrete Eingliederungsplanung setzt spätestens 1 Jahr vor dem voraussichtlichen Entlassungszeitpunkt ein und identifiziert einzelfallbezogen die Handlungsfelder, in denen eine systematische Soziale Arbeit im Sinne des Übergangsmanagements erforderlich ist.




Weiterlesen: Konkrete Eingliederungsplanung

Abschlussgespräch

Das Abschlussgespräch bietet den Gefangenen die Möglichkeit, gemeinsam mit den zuständigen Sozialarbeiter:innen den Vollzugsverlauf rückblickend zu reflektieren und zugleich unter Betrachtung der aktuellen persönlichen Situation der Gefangenen den Blick auf die Motivation für einen gelingenden Übergang in die Freiheit zu fokussieren.



Weiterlesen: Abschlussgespräch