FACHLICHKEIT office 2070806 640Die Fachlichkeit definiert sich aus der fachlichen Kompetenz, das heißt, aus dem im Studium erworbenen Wissen und den Kenntnissen des methodischen Handelns. Es ist unerlässlich, die fachlichen Kompetenzen kontinuierlich zu erweitern und auf die spezifischen Erfordernisse des Arbeitsfeldes Justizvollzug anzupassen und zu vertiefen.

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, an Fort- und Weiterbildungen teilzunehmen und die fachliche Weiterentwicklung der Mitarbeitenden ist ausdrücklich erwünscht. Für die Klärung, wie eine Teilnahme organisiert wird, sind die Abteilungen für Soziale Arbeit in den Anstalten zuständig. 

 

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