Krisenintervention
Die Inhaftierung an sich stellt ein krisenhaftes Ereignis dar. Auch im weiteren Verlauf der Haftzeit kann es immer wieder zu Krisen kommen. Die Krisenintervention ist eine ungeplante, kurzfristige Maßnahme in Form eines oder mehrerer Gespräche. Sie ist sowohl präventiv ausgerichtet (z. B. im Rahmen der Suizidprophylaxe) als auch situativ, zur Unterstützung in der Bewältigung und Entlastung der Gefangenen in einer Ausnahmesituation, die durch die Inhaftierung, eine persönliche Problematik oder äußere Stressoren gesetzt werden. Sofern Interventionsmaßnahmen nicht ausreichen sollten, werden andere Fachdienste mit einbezogen.
Betreuung der Gefangenen
Die Betreuung ist ein wesentliches Element der Sozialen Arbeit mit den Gefangenen. Sie orientiert sich an den Grundsätzen der Vollzugsgestaltung, namentlich der Straftatauseinandersetzung, der Eingliederung, der Anpassung an die allgemeinen Lebensverhältnisse sowie der Entgegenwirkung von schädlichen Folgen des Strafvollzuges.
Sie ist darauf ausgerichtet, die Gefangenen bei der Bewältigung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Schwierigkeiten zu unterstützen und in ihrer Eigenverantwortung zu stärken. Die Betreuung dient der Herstellung einer tragfähigen Arbeitsbeziehung mit den Gefangenen und schafft die Voraussetzung für die weitergehende Behandlungsarbeit. Daneben trägt sie zur sozialen Sicherheit in den JVAn bei.
Beratung der Gefangenen
Die Beratung ist ein wesentliches Element der Sozialen Arbeit im Justizvollzug. Im Rahmen der Beratung werden Fragestellungen strukturiert bearbeitet. Zentraler Bezugspunkte der Beratung ist die Lebenswelt der Gefangenen. In der Beratung werden die individuellen Problemstellungen in ihren sozialen, ökonomischen und kulturellen Kontexten wahrgenommen und in den Beratungsprozess einbezogen. Die Gefangenen erhalten die Möglichkeit zur Selbstreflexion, zum Erkennen eigener Ressourcen und der Entwicklung von Handlungsmöglichkeiten. Die Verantwortung für die Umsetzung des Beratungsergebnisses liegt bei den Gefangenen. Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe, ggf. unter Zuhilfenahme spezialisierter, auch externer Beratungsangebote.
Behandlung der Gefangenen
Behandlung ist das wesentliche Element der Sozialen Arbeit im Justizvollzug. In Behandlungsmaßnahmen werden individuelle Problemstellungen in einem strukturierten, fortlaufenden Prozess bearbeitet und damit die Basis für mögliche Veränderungen geschaffen. Übergeordnetes Ziel von Behandlung ist die Verbesserung der Legalprognose durch die Auseinandersetzung mit den straftatverursachenden Faktoren. Die Belange der Verletzten sind zu berücksichtigen. Behandlungsziele werden individuell festgelegt und regelmäßig überprüft. Die Inhalte orientieren sich an für die Zielgruppe geeigneten Erziehungs-, Förder- und Behandlungskonzepten und basieren auf anerkannten Methoden.
Einschätzung der Gefangenen/ Stellungnahmen
Anlassbezogene und adressatenorientierte Bewertung des Behandlungs- und Entwicklungsstandes nebst prognostischer Bewertung der Gefangenen. Sie dienen der Vorbereitung von Entscheidungen anderer Behörden oder Bereiche.
Kontakt zu Angehörigen und anderen Bezugspersonen
Der Bezug der Gefangenen zum gesellschaftlichen Leben ist zu wahren und zu fördern. Angehörige und andere Personen außerhalb des Vollzuges, von denen ein günstiger Einfluss auf die Gefangenen erwartet werden kann, sollen in den Behandlungsprozess einbezogen werden.
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Mitwirkung an der Freizeitgestaltung der Gefangenen
Angebote der Freizeitgestaltung bieten ein Lern- und Erprobungsfeld zur Festigung sozialer Kompetenzen und tragen zur körperlichen und psychischen Gesunderhaltung bei.
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