Standards der Sozialen Arbeit
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Willkommen

  • Die Standards der Sozialen Arbeit
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Sicherung Fachlichkeit

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  • Duales Studium Soziale Arbeit
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Kernprozesse

  • Aufnahme der Gefangenen
  • Betreuung, Beratung und Behandlung
  • Suizidprävention
  • Übergangsmanagement

Personalverantwortung

  • Fachvorgesetztenrolle
  • Einarbeitung neuer Sozialarbeiter:innen
  • Anleitung von Praktikant:innen

Fachdiskurs

  • Essay von Prof. Dr. Lindenberg
  • Fachliteratur

 

 

Erstkontakt

Beim Erstkontakt handelt es sich um den ersten strukturierten Kontakt zwischen den Gefangenen und dem/der für sie zuständigen Sozialarbeiter*in. Der Erstkontakt findet in der Regel am Tag der Aufnahme der Gefangenen im jeweiligen Unterbringungsbereich statt. Es erfolgt die Abklärung von Problemlagen und notwendigen Handlungsbedarfen, sowie die Vermittlung von wichtigen Informationen. Überdies dient er dem ersten Kennenlernen. 

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Erstgespräch

Beim Erstgespräch handelt es sich um das erste strukturierte Gespräch zwischen den Gefangenen und den für sie zuständigen Sozialarbeite:innen. Es baut auf dem Erstkontakt auf und dient der Überprüfung der dort gewonnenen Erkenntnisse. Gleichzeitig soll es den Gefangenen Orientierung bieten.

Weiterlesen Erstgespräch

Diagnostikverfahren

Das Diagnostikverfahren beinhaltet die Sammlung von relevanten Informationen zur Persönlichkeit, den Ursachen und Umständen der Straftat sowie der Delinquenzentwicklung und dem Lebensumfeld der Gefangenen. Diese Informationen werden in der prognostischen Bewertung berücksichtigt. Es fließen alle vorbereitenden Untersuchungen ein, die Auskunft über Entwicklungspotentiale, Förderbedarf und Defizite sowie spezifische Besonderheiten geben. Die Ergebnisse werden dokumentiert und fließen in den Vollzugs- und Eingliederungsplan bzw. die Feststellung des Förder- und Erziehungsbedarfs ein. Das Verfahren orientiert sich an wissenschaftlichen Standards, wird regelmäßig überprüft und aktualisiert und von besonders geschulten Dienstkräften durchgeführt.

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Erste Vollzugs- und Eingliederungsplanung

Der Vollzugs- und Eingliederungsplan wird auf der Basis des Diagnostikverfahrens bzw. der Feststellung des Erziehungs- und Förderbedarfes erstellt. Er konkretisiert das individuelle Vollzugsziel und ist zentrales Element einer auf die Wiedereingliederung in Freiheit ausgerichteten Vollzugs- und Eingliederungsplanung.




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Fortschreibung der Vollzugs- und Eingliederungsplanung

Der Vollzugs- und Eingliederungsplan wird regelmäßig unter Beachtung der gesetzlichen Fristen fortgeschrieben. Die Fortschreibung dient der Überprüfung der mit den Gefangenen vereinbarten Schritte zur Erreichung des Vollzugszieles. Die Entwicklung und die in der Zwischenzeit gewonnenen Erkenntnisse zu den Gefangenen sind zu berücksichtigen sowie die durchgeführten Maßnahmen zur Erreichung des Vollzugsziels zu dokumentieren.

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