Duldung
Im Strafvollzug häufig anzutreffen ist die Duldung. Diese bedeutet, dass eine Person eigentlich ausgewiesen werden soll, aber Gründe vorliegen, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt dagegensprechen. Dazu zählt auch eine Inhaftierung.
Wesentlich ist die Aktualität der Dokumente. Die Frage ist also nicht nur, ob eine Duldung vorliegt, sondern auch, bis zu welchem Zeitpunkt diese ausgestellt ist. Informationen dazu, wie eine Duldung verlängert werden kann, gibt das Land Berlin.
- Informationen des Landes Berlin: Bescheinigung über die Duldung verlängern
- Informationsverbund Migration und Asyl
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