Asyl

 

Vorgehen im Berliner Übergangsmanagement

 

  • Der erste Schritt im Übergangsmanagement ist, zu klären, ob ein Asylantrag gestellt wurde. Wenn ja, in welchem Stadium sich die Antragstellung befindet und wenn nein, ob geplant ist, einen Antrag zu stellen. 
  • Sofer die Personen keine EU-Bürger:innen sind oder aus einem sicheren Herkunftsland stammen, werden in der Regel Anträge gestellt. 
  • Inhaftierte sollten dafür sensibilisiert werden, dass Sie sich illegal im Land aufhalten, wenn keine Klärung des Status erfolgt. 
  • Liegt ein Ablehnungsbescheid vor, gelten die Rahmenbedingungen/Möglichkeiten der Ausreisepflicht
  • Liegt ein bewilligter Asylantrag vor, gilt zu prüfen, ob eine Duldung oder eine Aufenthaltsberechtigung gegeben ist. 
  • Für den Leistungsbezug ist zu klären, ob und wo die inhaftierte Person vor der Inhaftierung angebunden war: Im Jobcenter (Leistungen nach dem ALG II) oder dem Sozialamt (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)  
Links / Informationen / Formulare

 

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

 

Antrag auf AsylbLG muss schriftlich beim zuständigen Amt für Soziales gestellt und eingereicht werden. Eine persönliche Vorsprache nach Entlassung ist notwendig.