Übergangsthema Arbeit und Ausbildung

 

Vorgehen im Berliner Übergangsmanagement 
  • Konnte geklärt werden ob, bzw. erwirkt werden, dass eine Arbeitserlaubnis vorliegt, sollte in Kooperation mit den Resoberater:innen vor Ort besprochen werden, ob und welche Arbeits- und Qualifizierungsmöglichkeiten in der Haft oder im Anschluss bestehen und welche Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen werden können. 
  • Wichtig ist in der Haft zu prüfen, ob die Arbeitserlaubnis während der Haft abläuft. Die Erlaubnis verlängert sich nicht automatisch, sondern diese muss beantragt werden. Dieses sollte aus der Haft heraus geschehen. 
Berufliche Förderung über die Bundesagentur für Arbeit 

 

Sowohl für erwachsene weibliche und männliche Strafgefangene, als auch für jugendliche Inhaftierte steht in den jeweiligen Vollzugseinrichtungen ein Ansprechpartner (Reso-Berater) der Agentur für Arbeit zur Verfügung. Der Zugang zur beruflichen Förderung in der Zeit der Inhaftierung liegt ausschließlich bei diesen Ansprechpartnern. Ein sonstiger direkter Zugang in den Arbeitsagenturen ist nur mit Zustimmung der Reso-Berater möglich. Wer die nachfolgend dargestellten Zugangsvoraussetzungen erfüllt, kann im beruflichen Kontext gefördert werden. Das beinhaltet sowohl die Möglichkeiten der finanziellen Vergütung, wie auch die Übernahme der Kosten der beruflichen Förderung. Im Zusammenhang mit ausländischen Gefangenen ergeben sich zudem wechselseitige Bestimmungen und auch Zuständigkeiten die auch in Rücksprache mit dem Landesamt für Einwanderung (LEA) zu treffen sind.

Grundlagen (und Argumentationshilfen)

  • 3ff SGB III
  • 39 ff AufenthG
  • 32 BeschV
  • Verfahrenshinweise (VAB) zu A.39. des LEA
  • Verfahrenshinweis zu B.BeschV 32.2.2. des LEA – Nur für Jugendliche & Heranwachsende

Zugangsvoraussetzungen

  • 4a AufenthG
  • 26 SGB III
  • 20ff StVollzG Bln; insbesondere §26 StVollzG Bln

Benötigte Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • Aufenthaltstitel oder Duldung mit Beschäftigungserlaubnis (zeitlich gültig)
  • EU Bürger deren Freizügig nicht entzogen wurde
  • Einkommensnachweise
  • Zeitnachweis über Tätigkeit in der JVA

Projektträger

  • Agentur für Arbeit
  • Einrichtungen der beruflichen Förderung

Ansprechpartner

Reso-Berater in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafanstalt

Resoberatung durch die Bundesagentur für Arbeit im Vollzug


Die Rolle der Berliner Resoberater:innen ist bundesweit einmalig. Nur in Berlin gibt es feste Mitarbeitende der Agentur für Arbeit, die 100 % ihrer Arbeitszeit im Vollzug eingesetzt sind.

Eine Aufgabe der Berater:innen ist die Betreuung von Inhaftierten im Rahmen von deren Entlassungsvorbereitung. Themen der Beratung sind dabei vor allem die Berufs- und Qualifizierungsberatung, die berufliche Orientierung, die Unterstützung bei der Stellen- und Maßnahmensuche, die Prüfung und Zusammenstellung von Unterlagen sowie die Klärung von Leistungsansprüchen. 

Die Anmeldung erfolgt über die Gruppenleitung / Vormelder.

Im geschlossenen Vollzug

  • Es besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Bildungsträgern, Betrieben und Werkstätten in den Haftanstalten sowie die Möglichkeit, die Maßnahmen nach dem Bedarf der Inhaftierten anzupassen bzw. neu zu entwickeln.
  • In der Regel werden Teilqualifizierungen durchgeführt, da die Haftzeiten für eine Vollausbildung nicht ausreichen oder die Inhaftierten die Voraussetzungen für eine Vollausbildung nicht erfüllen.
  • Sofern die Fördervoraussetzungen gegeben sind, etwa ein Schulabschluss, kann auch die Möglichkeit einer Umschulung geprüft werden.
  • Entlassungsvorbereitung - allgemeine Beratung zum Arbeitsmarkt

Im offenen Vollzug

  • Im Idealfall gehen die Inhaftierten einer Beschäftigung nach oder besuchen eine Qualifizierungsmaßnahme außerhalb des Strafvollzuges.

Jugendvollzug

  • Im Jugendvollzug wird, zielgruppenspezifisch, eine Reso-Berufsberatung angeboten. Die RESO - Arbeitsvermittlung ist in der JSA ein ergänzendes Angebot. Die Arbeitsweisen unterscheiden sich entsprechend der zielgruppenspezifischen Themen. Im Jugendvollzug sind diese vor allem: Schulabschluss, Berufsorientierung und Ausbildung.
  • Die zuständige Reso-Berufsberaterin ist auch zuständig für die Unter-25jährigen in den Haftanstalten des Erwachsenenvollzugs ohne Berufsabschluss. 
  • Es besteht die Möglichkeit, in Berufsvorbereitungsmaßnahmen, in überbetriebliche und betriebliche Ausbildungen zu vermitteln sowie in Oberstufenenzentren und Qualifizierungsmaßnahmen freier Träger.


Zuständigkeitsbereiche der Resoberater:innen

Ansprechpartner:in

Haftanstalt

Herr Topfstedt
  • JVA Tegel
  • JVA OVB RVO
Herr Oberfeld
  • JVA OVB Niederneuendorfer Allee
  • JVA OVB Kiefheider Weg
  • JVA Plötzensee (alt Plötzensee)
Herr Heuseler
  • JVA für Frauen Berlin
  • JSA
  • JVA Moabit
Herr Dötzel
  • JVA OVB Kisselnallee
  • JVA Charlottenburg
  • JVA Heidering
Frau Bölke
  • Berufsberaterin
  • Jugendstrafvollzug
  • (U25-Jährige ohne Ausbildungsabschluss aller Haftanstalten Berlins)
Kooperation mit der Jugendberufsagentur

 

Berufliche Förderung für junge Inhaftierte über die Jugendberufsagentur

Die Jugendberufsagentur Berlin ist eine Anlauf- und Beratungsstelle für junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die am Übergang von der Schule in den Beruf stehen. Die JBA berät und unterstützt dabei, die passende Ausbildung oder das geeignete Studium zu finden. Zur Verwirklichung einer umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit bietet die Jugendberufsagentur auch Beratung zu kommunalen Eingliederungsleistungen wie Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung oder Suchtberatung an. 

Grundlagen (und Argumentationshilfen)

  • Landeskooperationsvereinbarung JBA Berlin – KoopV JBA (verlinken?)
  • Verfahrenshinweis zu B.BeschV 32.2.2. des LEA – Nur für Jugendliche & Heranwachsende (verlinken?)

Zugangsvoraussetzungen

  • Wohnsitz in Berlin

Benötigte Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • Aufenthaltstitel oder Duldung mit Beschäftigungserlaubnis (zeitlich gültig)
  • EU Bürger deren Freizügig nicht entzogen wurde

Projektträger

  • Agentur für Arbeit
  • Jobcenter
  • Jugendhilfe
  • berufliche Schulen

Ansprechpartner

  • Reso-Berater in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafanstalt