Unionsbürger:innen sind in der Regel aufenthaltsberechtigt in Deutschland und genießen Freizügigkeit. 

Dies gilt für die ersten drei Monate uneingeschränkt. Für einen längeren Aufenthalt müssen sie sich anmelden und nachweisen, dass a) ein Krankenversicherungsschutz besteht und b) die Finanzmittel während des Aufenthalts im neuen Land  ausreichen, um für sich selbst und die Angehörigen zu sorgen. 

Nach 5 Jahren, in denen sie sich unter Erfüllung aller Voraussetzungen in Deutschland aufgehalten haben, erwerben sie das Recht auf einen dauerhaften Aufenthalt. 

Vorgehen im Berliner Übergangsmanagement 
  • Es gilt zu prüfen, ob die inhaftierte Person leistungsberechtigt ist und welche Behörde vor der Inhaftierung zuständig war: das Jobcenter oder das Sozialamt. 
  • Hat eine inhaftierte Person während der Haft gearbeitet, ist sie ggf. berechtigt, Leistungen nach dem ALG I zu beziehen. 
Leistungsberechtigt in Deutschland? 
  • Eine Leistungsberechtigung in Deutschland besteht, wenn
    • ALG I Anspruch in Haft (oder außerhalb) erarbeitet wurde 
    • eine Person sich mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufgehalten hat. Dieser Aufenthalt ist nachzuweisen. 
  • Besteht eine Leistungsberechtigung in Deutschland, sind EU-Bürger:innen deutschen Staatsbürger:innen in Bezug auf das Anrecht von Transferleistungen nahezu gleichgestellt. 
  • Erfüllt die Person in oder nach der Haft die Voraussetzungen nicht, etwa weil die Nachweise nicht erbracht werden können, gilt für sie, dass sie NICHT leistungsberechtigt ist. 
  • Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII für Unionsbürger:innen
  • Überbrückung bis zur Ausreise (§ 23 Abs. 3 Satz 3 SGB XII): EU-Bürger haben während der Überbrückungszeit das Recht auf ein ASOG und Überbrückungsleistungen. Reist die Person während des Monats nicht aus, besteht gemäß ASOG trotzdem Pflicht zur Unterbringung, jedoch keine Auszahlung von Überbrückungsleistungen. Gelingt es, Haftentlassene in Arbeit zu vermitteln, bleiben sie Freizügigkeitsberechtigt. 
Links und Informationen 

 

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