Niederlassungserlaubnis 

Personen, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen können sich unbefristet in Deutschland aufhalten und arbeiten. 
Für Sie gilt der uneingeschränkte Zugang zu Sozialleistungen. 

Im Übergangsmanagement wird geprüft, ob eine Niederlassungserlaubnis vorliegt. Für alle Themen gelten die Voraussetzungen und Informationen wie für leistungsberechtigte EU-Bürger:innen.