Freizügigkeit bei EU-Bürger:innen
Ob eine EU-Bürgerin oder ein EU-Bürger über das Recht auf Freizügigkeit verfügt oder ob dieses entzogen wurde, ist entscheidend für weitere Rechte, die sich daraus ableiten lassen.
- Informationen zur Freizügigkeit des Bundesministerium des Innern
- Die Freizügigkeit kann entzogen werden, auch wenn die Hürden dafür hoch sind.
- Bestimmte Delikte etwa können ein Grund sein.
- Wird die Freizügigkeit entzogen, gilt für die Person, dass sie keinen Anspruch auf Leistungen hat.
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Freizügigkeit ist gegeben |
Freizügigkeit wurde entzogen |
